Sammlungseinnahmen

Die Sammlungseinnahmen sind die Summe aus Geldspenden, Sachspenden, Nachlässen, Zustiftungen und Bußgeldern. Sachspenden werden nur berücksichtigt, wenn für sie steuer­liche Zuwendungsbestätigungen ausgestellt wurden oder wenn ein vereidigter Buchprüfer bzw. ein Wirtschaftsprüfer ihre ordnungsgemäße Bewertung bestätigt hat.

Sammlungseinnahmen