Arbeitsschwerpunkte
Behindertenhilfe, Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich für die Belange geistig behinderter Menschen auf allen Ebenen ein und nimmt Einfluss auf die Sozialpolitik und die Sozialgesetzgebung. Zu den verschiedensten Themen wie beispielsweise Frühförderung, Wohnen, Arbeit, Schule, Kunst und Kreativität geistig behinderter Menschen werden Konzepte, Stellungnahmen und Publikationen erarbeitet. Die Lebenshilfe verlegt zahlreiche Schriften und Periodika wie die „Lebenshilfe-Zeitung“ mit dem „Magazin“, „Lebenshilfe aktuell“, die Fachzeitschrift „Teilhabe“ sowie weitere Fachschriften zu Themen, die geistig behinderte Menschen betreffen. Des Weiteren leistet die Bundesvereinigung Fach- und Rechtsberatung für die Orts- und Kreisvereinigungen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2018 |
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Gesamteinnahmen: | 8.972.387,22 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 5.134.101,11 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | vertretbar |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Marburg, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab vertretbar („vertretbar“ = 20% bis 30%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und hinreichend umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Das Aufsichtsorgan der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. tritt nur alle zwei Jahre zusammen. In versammlungsfreien Jahren erfolgt der Beschluss über die Entlastung des Leitungsorgans durch die Bundeskammer. Gemäß Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.b Ziffer (2) muss das Aufsichtsorgan jedoch mindestens einmal jährlich zusammentreten. Da die Bundeskammer mit ihren halbjährlichen Treffen und vielfältigen Kontrollaufgaben ein stark ausgeprägtes weiteres Aufsichtsorgan ist, den Jahresabschluss feststellt und die Entlastung des Leitungsorgans vornimmt, sieht das DZI die im Rahmen des Spenden-Siegels erforderliche Aufsicht insgesamt als gegeben an.