Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Dezember 2014, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber dem Spender konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nur teilweise entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spendenberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben im vertretbaren Rahmen liegen.
Nach Kenntnisstand des DZI wirbt der Verein insbesondere per Telefon und mit nachfolgenden Werbeanschreiben um Spenden. Dem DZI liegen dazu von angesprochenen Unternehmen und Privatpersonen Beschwerden vor, die die Spendenwerbung des Vereins als missverständlich und bedrängend schildern. So behauptet die Organisation in ihren an die einzelnen Adressaten gerichteten Anschreiben, dass ihr eine konkrete Spendenzusage von ihnen vorliege. Mehrere dieser Adressaten bestätigen gegenüber dem DZI aber ausdrücklich, dass sie im jeweiligen Einzelfall keine Spendenzusage erteilt hatten. Noch verstärkt wird der Druck auf die Angesprochenen nach Einschätzung des DZI durch ihm vorliegende Erinnerungsschreiben und die gegenüber den Adressaten aufgestellte Behauptung des Vereins, dass er die Spendenzusage fest für ein bestimmtes Projekt eingeplant habe.
In Anbetracht des vorgenannten Hinweises zur Spendenwerbung kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.