Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Das DZI gehört dem Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an, der auf Anregung von Transparency Deutschland e. V. unter Beteiligung zahlreicher anderer Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert hat, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichtungserklärung finden Sie hier.
Hier erfahren Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Nachfolgend finden Sie die Informationen über die Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen gemäß den zehn Punkten der Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz, Anschrift
- Gründungsjahr 1893 (Errichtung der Stiftung 1957)
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- zur Satzung
- allgemeine Angaben zu den Aufgaben und Zielen im Arbeitsbericht (Abschnitt 2)
- bezogen auf unsere einzelnen Arbeitsgebiete im Arbeitsbericht (Abschnitt 4)
- Zahlen und Fakten zur DZI Spenderberatung und zum Spenden-Siegel
- Angaben zur Steuerbegünstigung
- Die Stiftung DZI ist wegen der Förderung Wissenschaftlicher Zwecke, der Kunst und Kultur sowie der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem jüngsten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/607/01104) vom 09.03.2010 für das Jahr 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Arbeitsbericht (Abschnitt 7)
- Tätigkeitsbericht
- zum Arbeitsbericht
- Personalstruktur
- zum Arbeitsbericht (Abschnitt 6)
- Angaben zur Mittelherkunft
- zum Arbeitsbericht (Abschnitt 5)
- Angaben zur Mittelverwendung
- zum Arbeitsbericht (Abschnitt 5)
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Der Vorstand der Stiftung DZI ist satzungsgemäß personenidentisch mit dem Vorstand des Vereins zur Förderung der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen e.V. Informationen zum Förderverein finden Sie hier.
- Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2010: 215.000 Euro)
- Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin (2010: 185.000 Euro)



