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Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Das DZI gehört dem Trägerkreis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an, der auf Anregung von Transparency Deutschland
e. V. unter Beteiligung zahlreicher anderer Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft 10 grundlegende Punkte definiert hat, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.

Den Wortlaut der Initiative und der Selbstverpflichtungserklärung finden Sie hier.

Hier erfahren Sie mehr über die Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Nachfolgend finden Sie die Informationen über die Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen gemäß den 10 Punkten der Initiative Transparente Zivilgesellschaft:

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    • zu Name, Sitz, Anschrift
    • Gründungsjahr 1893 (Errichtung der Stiftung 1957)
    • Ansprechpartner: Burkhard Wilke, Tel.: 030-8390 01-11, Mail: sozialinfo@dzi.de
  2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung
    • Die Stiftung DZI ist wegen der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem jüngsten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin (Steuernummer 27/643/04444) vom 10.2.2023 für das Jahr 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
  5. Tätigkeitsbericht
  6. Personalstruktur
  7. Angaben zur Mittelherkunft
  8. Angaben zur Mittelverwendung
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    • Der Vorstand der Stiftung DZI ist satzungsgemäß personenidentisch mit dem Vorstand des Vereins zur Förderung der Stiftung Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen e.V. Informationen zum Förderverein finden Sie hier.
    • Die Stiftung DZI ist mit einer Einlage von 1.000 Euro Mitgesellschafterin der 2013 gegründeten Berliner Stiftungswoche Gemeinnützigen GmbH, Schiffbauerdamm 8, 10117 Berlin. Gegenstand der Gesellschaft ist die Organisation und Durchführung der Berliner Stiftungswoche.
  10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Land Berlin (2021: 400.000 Euro)
    • Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) (2021: 270.000 Euro)
    • ENGAGEMENT GLOBAL GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2021: 90.000 Euro)

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