Seit Jahren nimmt die Zahl der Nachlass-Spenden kontinuierlich zu, immer mehr Menschen möchten über den Tod hinaus etwas Gutes bewirken. Wir verraten Ihnen, was es dabei zu beachten gibt.
Viele Menschen haben den Wunsch, über das eigene Leben hinaus Spuren zu hinterlassen. In der eigenen Familie oder zum Wohl der Allgemeinheit. Sie möchten auch nach ihrem Tod Veränderungen bewirken, Ideen und persönlich wichtige Werte weitergeben und Anliegen unterstützen, die ihnen schon immer am Herzen lagen. Eine Nachlass-Spende, auch Testament- oder Erbschaftsspende genannt, ist eine Möglichkeit, Teile des eigenen Vermögens oder auch den gesamten Nachlass langfristig einem guten Zweck zukommen zu lassen. Da gemeinnützige Organisationen in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit sind, kann das gesamte gespendete Vermögen ohne Abzüge beispielsweise Kinderhilfswerke unterstützen, Hilfsmaßnahmen für alte Menschen finanzieren, soziale Ungleichheit verringern, Kultur und Wissenschaft fördern oder Umweltprojekte voranbringen. Tatsächlich machen Nachlass-Spenden heute einen bedeutenden Teil der Spendenlandschaft aus. Die Bereitschaft, gemeinnützige Organisationen und Projekte durch eine Erbschaft zu unterstützen, nimmt seit Jahren signifikant zu. Die Einnahmen aus Nachlässen verdoppelten sich etwa bei den Organisationen mit DZI Spenden-Siegel im Zeitraum 2000 bis 2019, während die Einnahmen aus Geldspenden im selben Zeitraum inflationsbereinigt „nur“ um 20 Prozent zunahmen. Dieser Trend wird sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland in den kommenden Jahren voraussichtlich noch verstärken. Denn die Babyboomer-Generation erreicht vermehrt das Rentenalter und damit steigt auch die Anzahl der Menschen, die ihr Vermächtnis regeln und ihre Erbschaften sorgfältig planen wollen.
Die Planung einer Nachlass-Spende erfordert einige sorgfältige Überlegungen und Schritte. Die folgenden Aspekte sorgen für Orientierung:
1. Flexibilität bei der Gestaltung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Nachlass weitergeben können, z.B. durch ein Testament, einen Erbvertrag, eine Schenkung oder ein Vermächtnis. Auch mit einer Zustiftung an bestehende Stiftungen oder der Gründung einer eigenen Stiftung können kontinuierliche Erträge für den guten Zweck generiert werden.
2. Testament verfassen: Sofern Sie sich für ein Testament entscheiden, legen Sie hierin fest, welche Organisationen, Einrichtungen oder Projekte von Ihrem Nachlass profitieren sollen.
3. Rechtliche Beratung einholen: Sinnvoll ist es, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Letzte Wille Ihren Vorstellungen entspricht und rechtlich einwandfrei formuliert ist. Viele Spendenorganisationen bieten unverbindliche Beratungsgespräche an.
4. Organisationen auswählen: Wählen Sie eine Organisation oder mehrere gemeinnützige Hilfswerke aus, die Ihnen am Herzen liegen und der oder denen Sie vertrauen können. Achten Sie darauf, den jeweiligen Namen der Organisation richtig anzugeben. Die Informationen der DZI Spendenberatung helfen Ihnen bei der Auswahl, etwa mit der „Checkliste für sicheres Spenden“.
5. „Gießkannenprinzip“ vermeiden: Konzentrieren Sie Ihre Spenden bzw. Ihren Nachlass auf wenige Organisationen. Das erleichtert Ihnen die Seriositätsprüfung und mindert den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der testamentarischen Verfügungen.
6. Wünsche abstimmen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche klar dokumentiert sind. Dabei können Sie auch spezifische Auflagen machen, wie das Geld verwendet werden soll. Zugleich sollten Sie, möglichst in Abstimmung mit der ausgewählten Organisation, darauf achten, deren Handlungsfreiheit nicht unnötig einzuschränken, da dies eine wirksame Mittelverwendung erschweren kann.
7. Wünsche kommunizieren: Informieren Sie Ihre Angehörigen und die begünstigte Organisation über Ihre Pläne, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
8. Transparenz und Aufklärung sind unverzichtbar: Die begünstigte Organisation sollte Sie über die geplante Verwendung Ihrer Erbschaft umfassend informieren und über Ihre Rechte aufklären. Außerdem sollte sie einen gut verständlichen Jahresbericht mit detaillierten Finanzangaben veröffentlichen.
9. Ethisches Handeln ist Pflicht: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Entscheidung frei von Druck und Manipulation treffen können. Seriöse Organisationen haben ethische Richtlinien für das Erbschaftsmarketing installiert. Diese steuern das Verhalten der Organisation und stellen sicher, dass alle Aktivitäten die Interessen der Spender:innen beachten.
Auf Warnsignale achten
Gemeinnützige Organisationen haben sich auf diese Situation eingestellt. Vor allem größere Spendenorganisationen verfügen über ein professionelles Erbschaftsmarketing oder Erbschaftsfundraising. Aber auch viele kleinere Hilfswerke haben umfassende Erfahrungen und das nötige Fachwissen, um Nachlässe effektiv zu planen, zu verwalten und für ihre gemeinnützigen Zwecke einzusetzen. Viele dieser Hilfswerke sind auf derartige Spenden angewiesen, um ihre Projektaktivitäten langfristig zu fördern oder Einrichtungen angemessen auszustatten. Sie haben deshalb Strategien und Werbemaßnahmen entwickelt, die darauf abzielen, potenzielle Erblasser:innen anzusprechen und sie um Berücksichtigung in ihrem Testament zu bitten. Auch werden im Rahmen des Erbschaftsmarketings systematisch und planvoll Aktionen durchgeführt, um eine emotionale Bindung zwischen der Organisation und den potenziellen Erblasser:innen aufzubauen. Sie werden begleitet, etwaige individuelle Fragen werden von Expert:innen beantwortet und auch für Unterstützung bei der rechtlichen Gestaltung der besonderen Spende ist meistens gesorgt.
Die Beschäftigung mit dem Thema Tod und Erbschaft kann für alle Beteiligten emotional belastend sein. Sensibilität und Empathie bei der Ansprache und im Umgang mit potenziellen Erblasser:innen ist unerlässlich. Zum Pflichtprogramm gehört es, die individuellen Entscheidungsprozesse zu respektieren und keinen Druck auszuüben. Doch im Zusammenhang mit dem Erbschaftsmarketing gibt es auch Warnsignale, wie beispielsweise eine aggressive Ansprache, bei der Organisationen potenzielle Erblasser:innen wiederholt und aufdringlich kontaktieren und auf diese Weise einen unangemessenen Druck auf die Angesprochenen ausüben. Auch eine mangelnde Transparenz bei Organisationen, die nicht klar und offen darüber informieren, wie die Erbschaft verwendet werden soll, ist nicht im Interesse von Spenderinnen und Spendern. Zurückhaltung ist auch angezeigt, wenn Hilfswerke sich unethisch äußern, indem sie beispielsweise übertriebene und unrealistische Versprechungen abgeben, um eine Erbschaft zu erhalten.
Christel Neff
Foto: AdobeStock
Der Artikel erschien im Spendenmagazin 2024.
