Child-Help Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V.

Die DZI-Spenderberatung warnt:

Finanzen

Bezugsjahr: 2020
Gesamteinnahmen: 2.854.008,60 EUR

Einschätzung durch das DZI Hilfetext

Der Verein hat dem DZI den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 übermittelt. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist gemäß dieser Finanzdokumentation nach DZI-Maßstab unvertretbar hoch („unvertretbar hoch“ = über 30%).

Dem DZI liegen außerdem Werbeschreiben des Vereins vor, die nach seiner Einschätzung überwiegend gefühlsbetont, zum Teil vorgeblich authentisch und in hohem Maße bedrängend gestaltet sind. Die Wort- und Bildwahl ist nach Auffassung des DZI vor allem darauf ausgerichtet, Mitleid zu erzeugen. Auch hat das DZI Beschwerden von Spenderinnen und Spendern zu Werbeschreiben erhalten, denen ein von diesen als aufwendig empfundenes Geschenk beigefügt war. Nach Auffassung des DZI sind derartige Geschenke im Sinne einer sachlichen Spendenwerbung insbesondere dann problematisch, wenn sie ausdrücklich als Dank für die noch nicht geleistete Spende bestimmt sind und hierdurch auf Seiten der Spendenden ein schlechtes Gewissen für den Fall geschürt wird, dass sie keine Spende leisten. Diese Problematik ist nach Auffassung des DZI bei den Beigaben von Child-Help Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V. gegeben. Die Briefwerbung des Vereins ist nach Einschätzung des DZI deshalb geeignet, Spenderinnen und Spender in ihrer unabhängigen, sachbezogenen Entscheidung zu behindern.

Gemäß Pressemitteilung vom 08.05.2018 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier - der in Rheinland-Pfalz zuständigen Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes - hat die ADD dem Verein Child-Help Hilfe für Kinder mit schweren Missbildungen e.V. sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der ADD: "Trotz mehrfachen Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen, sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckgebundenen Verwendung der Sammlungserträge gegeben ist."

In Anbetracht der vorgenannten Hinweise zur Höhe der Werbe- und Verwaltungsausgaben, zur Spendenwerbung sowie zu dem in Rheinland-Pfalz geltenden Sammlungsverbot kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.

Kontakt

Website
www.child-help.de

E-Mail
info@child-help.de

Telefon
040-22864073

Anschrift
Paul-Stritter-Weg 7
22297 Hamburg

Allgemeine Informationen

Gründungsjahr
2015

Sitz der Organisation
Hamburg

Rechtsform
Verein

Steuerstatus
gemeinnützig, mildtätig

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen - Stiftung bürgerlichen Rechts
Träger: Senat von Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesarbeits-
gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Städtetag

Vorsitzende des Vorstands: Senatorin Cansel Kiziltepe
Geschäftsführung: Burkhard Wilke
Bernadottestraße 94
14195 Berlin
Tel.: 030/83 90 01-0
Fax: 030/83 90 01-85
www.dzi.de
sozialinfo@dzi.de
Ausdruck vom 19.04.2024
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