Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Juli 2018, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber dem Spender konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spendenberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Der Förderverein der Hilfsaktion Noma wurde im Oktober 2014 gegründet. Seine Zielsetzung besteht laut Satzung unter anderem darin, den bereits seit 1994 bestehenden Verein Hilfsaktion Noma e.V. mit Sitz in Regensburg zu unterstützen. Die Verbindung zwischen dem Förderverein und der Hilfsaktion Noma zeigt sich neben der Namens- und Logoähnlichkeit insbesondere auch darin, dass der Förderverein die Projektmaßnahmen der Hilfsaktion Noma bewirbt und deren Unterstützung ausdrücklich im Satzungszweck des Fördervereins verankert ist. Dem DZI liegen Werbeanschreiben des Fördervereins vor, in denen er die Projekte der Hilfsaktion Noma unzutreffender Weise als eigene Maßnahmen bezeichnet. Der Rechtsberater des Fördervereins teilte dem DZI dazu im Mai 2016 mit, in Zukunft würden „die Formulierungen in Veröffentlichungen und Spenderinformationen genauer abgegrenzt“. Bisher kann das DZI hier jedoch keine präzisere Abgrenzung erkennen. Vielmehr versenden die Hilfsaktion Noma e.V. und der Förderverein teilweise identische Mailings, bei denen der tatsächliche Absender nur anhand des Briefkopfes und der Adressangabe in der Fußzeile des Werbeschreibens erkennbar ist.
Dem DZI liegen durch Dritte übermittelte Werbeschreiben des Fördervereins vor, die nach Auffassung des DZI als überwiegend gefühlsbetont und in hohem Maße bedrängend zu bezeichnen sind. Die Wort- und Bildwahl ist nach Auffassung des DZI vor allem darauf ausgerichtet, Mitleid zu erzeugen. Zudem sind die Fotos nach Einschätzung des DZI geeignet, bei Betrachtenden eine Schockwirkung auszulösen. Der Verein selbst gibt auf einem Faltblatt, das einem Werbeschreiben beigefügt ist, an, dass Leserinnen und Leser das Faltblatt nur dann öffnen sollten, „wenn Sie den Anblick grausam entstellter Kinder ertragen könnten“. Darüber hinaus hat das DZI Beschwerden von Spenderinnen und Spendern zu Werbeschreiben erhalten, denen beispielsweise von diesen als aufwendig empfundene Beigaben beigefügt waren. Nach Auffassung des DZI sind aufwendig erscheinende Geschenke im Sinne einer sachlichen Spendenwerbung insbesondere dann problematisch, wenn sie ausdrücklich als Dank für die noch nicht geleistete Spende bestimmt sind und hierdurch auf Seiten des Spenders ein schlechtes Gewissen für den Fall geschürt wird, dass er keine Spende leistet. Diese Problematik ist bei den beschriebenen Beigaben des Fördervereins der Hilfsaktion Noma e.V. gegeben. Die Briefwerbung des Vereins ist nach Einschätzung des DZI aus den genannten Gründen geeignet, Spendende in ihrer unabhängigen, sachbezogenen Entscheidung zu behindern.
Gemäß Pressemitteilung vom 16.06.2016 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, der in Rheinland-Pfalz zuständigen Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat der Förderverein der Hilfsaktion Noma e.V. sich im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung durch die ADD verpflichtet, „ab sofort jegliche Spendensammlungen, beispielsweise Geldspendenaufrufe mittels Spendenbriefen, in Rheinland-Pfalz zu unterlassen“. Sollten dennoch Spendensammlungen des Vereins beziehungsweise öffentliche Aufrufe hierzu in Rheinland-Pfalz bekannt werden, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
In Anbetracht der vorgenannten Hinweise zur Spendenwerbung kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.