Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Juni 2022, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spendenberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben im vertretbaren Rahmen liegen.
Gemäß Pressemitteilung vom 17.11.2011 hatte die Stadt Arnsberg dem Verein seinerzeit ein Sammlungsverbot erteilt. Ermittlungen hatten ein Missverhältnis "zwischen Sammelerlös und Mittelverwendung" ergeben. Nach Angaben der Pressestelle der Stadt Arnsberg wurde das Sammlungsverbot auch gerichtlich bestätigt. Der Verein ist nach derzeitigem Kenntnisstand des DZI weiterhin im Vereinsregister eingetragen, seine Internetseite ist allerdings nicht erreichbar.
In Anbetracht des vorgenannten Hinweises zum Sammlungsverbot der Stadt Arnsberg kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.