Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Oktober 2024, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, der DZI Spendenberatung nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die ihr eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit erlauben würden.
In Ihrer Mitteilung vom 26.08.2021 informiert die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, dass sich der Verein Gemeinsam gegen Altersarmut e.V. aufgrund einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der ADD verpflichtet hat, ab sofort jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz zu unterlassen.