Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die Gesellschaft ist nach eigenen Angaben nicht als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, das heißt etwaige Spenden an sie sind nicht steuerlich abzugsfähig. Grundsätzlich dokumentiert das DZI nur als steuerbegünstigt anerkannte Spendenorganisationen. In wenigen Ausnahmefällen erarbeitet es auch Auskünfte über nicht gemeinnützige Organisationen, wenn diese Spenden sammelnd in Erscheinung treten und das DZI Anfragen zu ihnen erhält. Beides ist bei International Children´s Fund gGmbH der Fall.
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Januar 2026, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, der DZI Spendenberatung nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die ihr eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit erlauben würden.