Kinderkrebswerk für Deutschland e.V.

Die DZI-Spenderberatung warnt:

Einschätzung durch das DZI Hilfetext

Die DZI Spenderberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im August 2019, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendern konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen.

Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spenderberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob das Kinderkrebswerk für Deutschland e.V. vom zuständigen Finanzamt als steuerbegünstigt im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung anerkannt und folglich berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für steuerliche Zwecke auszustellen. Auch kann es nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.

Gemäß Pressemitteilung vom 11.03.2014 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier - die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes - hat die ADD dem Kinderkrebswerk für Deutschland e.V. sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Aufrufe zur Fördermitgliedergewinnung in Rheinland-Pfalz durchzuführen.

Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der ADD, dass der Verein trotz mehrfacher Aufforderung seinen gesetzlichen Auskunftspflichten im sammlungsrechtlichen Verfahren nicht nachgekommen sei. Zudem wurden laut ADD keine Hilfsmaßnahmen für betroffene krebskranke Kinder nachgewiesen, „sodass keine Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Geldspenden gegeben ist“. Der Verein hat Widerspruch gegen die Verbotsverfügung eingelegt.

In Anbetracht des vorgenannten Hinweises zum Sammlungsverbot in Rheinland-Pfalz kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.

Kontakt

Anschrift
c/o Marion Maaßen, Frankenstraße 22
32760 Detmold

Allgemeine Informationen

Gründungsjahr
2010

Sitz der Organisation
Detmold

Rechtsform
Verein

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen - Stiftung bürgerlichen Rechts
Träger: Senat von Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesarbeits-
gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Städtetag

Vorsitzende des Vorstands: Senatorin Cansel Kiziltepe
Geschäftsführung: Burkhard Wilke
Bernadottestraße 94
14195 Berlin
Tel.: 030/83 90 01-0
Fax: 030/83 90 01-85
www.dzi.de
sozialinfo@dzi.de
Ausdruck vom 27.04.2024
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