Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Oktober 2024, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, der DZI Spendenberatung nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die ihr eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit erlauben würden.
Gemäß Pressemitteilung vom 17.01.2011 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, erhebliche Bedenken „an der Vereinbarkeit der Spendenaufrufe sowie der Werbe- und Verwaltungskostenstruktur mit den sammlungsrechtlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere der in den Spendenaufrufen beworbenen zweckentsprechenden Verwendung der Spendengelder“. Medical Mission International e.V. hat sich bereits im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Überprüfung der ADD 2007 dazu verpflichtet, alle Spendensammlungen durch Spendenmailings sowie den Einzug von Geldspenden in Rheinland-Pfalz einzustellen. Sollten dennoch Spendenbriefe beziehungsweise Spendeneinzüge durch Medical Mission International e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD um umgehende Mitteilung.