Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im September 2021, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die der Spendenberatung eine Einschätzung ihrer Vertrauenswürdigkeit erlauben würden.
Der Verein ist nach eigenen Angaben nicht als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Die Organisation ist somit nicht berechtigt, Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für steuerliche Zwecke auszustellen. Spenden an den Verein können nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Dem DZI ist nicht bekannt, ob der Verein die steuerliche Begünstigung beim zuständigen Finanzamt nicht beantragt oder den Status der Gemeinnützigkeit verloren hat.