Arbeitsschwerpunkte
Forschung, Gesundheitshilfe
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Der ParkinsonFonds Deutschland gGmbH widmet sich der Förderung medizinisch-wissenschaftlicher Forschung zur Parkinson-Krankheit. Ziel der Gesellschaft ist es, zur Heilung und Prävention von Parkinson beizutragen und die Lebensqualität von Betroffenen und deren Angehörigen zu verbessern. Finanziell unterstützt werden beispielsweise Forschungsprojekte sowie die Aufklärung und Beratung durch Broschüren oder Online-Seminare.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2023 |
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Gesamteinnahmen: | 1.343.086,58 EUR |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die Organisation hat dem DZI den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 übermittelt. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist gemäß dieser Finanzdokumentation nach DZI-Maßstab unvertretbar hoch („unvertretbar hoch“ = über 30%), was vor allem auf Werbeaktivitäten zur Spendengewinnung zurückzuführen ist.
Gemäß Pressemitteilung vom 10.06.2008 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier – die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes – wurden der „Internationalen Parkinson Fonds Deutschland gGmbH mit Sitz in Berlin jegliche Spendensammlungen unter anderem mittels Spendenbriefen (Spendenmailings) in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt". Darüber hinaus muss die Organisation den Bankeinzug von Dauerspenden aus Rheinland-Pfalz einstellen. Die Überprüfung der ADD hatte ergeben, dass „Spendeneinnahmen in erster Linie für eine Werbeagentur verausgabt wurden. Nach Darstellung der Gesellschaft konnten aufgrund der hohen Werbekosten bisher auch keine finanziellen Mittel zur Erforschung und Behandlung der Parkinsonkrankheit verwendet werden“. Dieses Sammlungsverbot ist nach Kenntnisstand des DZI weiterhin bestandskräftig.
Das Auskunftsverhalten der Organisation gegenüber dem DZI ist offen. Im Hinblick auf die vorgenannten Hinweise zur Höhe der Werbe- und Verwaltungsausgaben sowie zu dem in Rheinland-Pfalz geltenden Sammlungsverbot kann das DZI eine Förderung der Organisation jedoch nicht empfehlen.