Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spenderberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Oktober 2019, von den Verantwortlichen der ParkinsonFonds Deutschland gGmbH (ehemals Internationale Parkinson Fonds Deutschland gGmbH) im Sinne der Transparenz gegenüber dem Spender konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spenderberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat.
Gemäß der dem DZI vorliegenden Bilanz 2018, die dem Unternehmensregister zu entnehmen ist, ist die Gesellschaft buchmäßig überschuldet. Über die gesamten Verbindlichkeiten wurde von dem Gesellschafter eine Patronatserklärung abgegeben. Alleiniger Gesellschafter ist laut Unternehmensregister die in den Niederlanden ansässige Organisation Stichting Internationaal Parkinson Fonds. Dem DZI liegen keine Informationen über eine mögliche Fortbestehungsprognose der Gesellschaft vor.
Gemäß Pressemitteilung vom 10.06.2008 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier – die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes – wurden der „Internationalen Parkinson Fonds Deutschland gGmbH mit Sitz in Berlin jegliche Spendensammlungen unter anderem mittels Spendenbriefen (Spendenmailings) in Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt". Darüber hinaus muss die Organisation den Bankeinzug von Dauerspenden aus Rheinland-Pfalz einstellen. Die Überprüfung der ADD hatte ergeben, dass „bisherige Spendeneinnahmen in erster Linie für eine Werbeagentur verausgabt wurden. Nach Darstellung der Gesellschaft konnten aufgrund der hohen Werbekosten bisher auch keine finanziellen Mittel zur Erforschung und Behandlung der Parkinsonkrankheit verwendet werden“.
In Anbetracht des vorgenannten Hinweises zum Sammlungsverbot in Rheinland-Pfalz kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.