Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Januar 2024, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Auch ihrer Internetseite waren die erbetenen Informationen nicht vollständig zu entnehmen.
Eine umfassende Einschätzung der Organisation ist dem DZI damit nicht möglich. Es kann unter anderem nicht beurteilen, ob die von der Organisation veröffentlichten Werbe- und Informationsmaterialien klar, wahr, sachlich und offen gestaltet sind und die Werbe- und Verwaltungsausgaben nach DZI-Maßstab im vertretbaren Rahmen liegen.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, der DZI Spendenberatung nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die ihr eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit erlauben würden.
Allerdings liegen dem DZI von dritter Seite Beschwerden zum Geschäftsgebaren der Organisation vor. Demnach kontaktiert die Organisation Privatpersonen mit einem Dankschreiben für eine angebliche Förderzusage und kündigt die Abbuchung eines festen Beitrags an. Aus dem Anschreiben der Organisation geht hervor, dass diese bereits über personenbezogene Daten wie die konkrete Bankverbindung verfügte. Gemäß Informationen, die dem DZI vorliegen, schildern die angeschriebenen Personen die Spendenwerbung als unwahr, weil sie im jeweiligen Einzelfall keine Förderzusage erteilt haben.
In Hinblick auf den vorgenannten Hinweis zur Spendenwerbung kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.
Um Verwechselungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu vermeiden, weist das DZI darauf hin, dass kein organisatorischer Zusammenhang zwischen dem „Projekt Deutsches Hilfswerk e.V.“ und der Organisation „Stiftung Deutsches Hilfswerk“ der Deutschen Fernsehlotterie gGmbH besteht. Das DZI empfiehlt Interessierten, hierauf sorgfältig zu achten.