Finanzen
| Bezugsjahr: | 2024 |
|---|---|
| Gesamteinnahmen: | 7.774.202,61 EUR |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Februar 2026, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen; vielmehr verweigerte sie sogar die Annahme des zuletzt vom DZI übersandten Schreibens.
Gleichwohl veröffentlicht der Verein auf seiner Internetseite eine „Einnahmen-Überschussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024“. Daraus geht hervor, dass mindestens 35,5% der jährlichen Gesamtaufwendungen auf Verwaltungskosten entfallen. Nach Angaben der Organisation sind darin auch Werbekosten – etwa für Mailings – enthalten. Auf die „Aufwendungen für Satzungszwecke“ entfallen 64,5%. Damit liegt bereits der vom Verein selbst veröffentlichte Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben im Geschäftsjahr 2024 deutlich über dem nach DZI-Maßstab vertretbaren Höchstwert von 30% und ist somit als unvertretbar hoch einzustufen.
Dem DZI liegen zudem Beschwerden von Spendenden über Werbeschreiben des Vereins vor, denen von diesen als aufwendig empfundene Beigaben beigefügt waren (z.B. Socken oder Traumfänger). Nach Auffassung des DZI sind derartige Geschenke im Sinne einer sachlichen Spendenwerbung insbesondere dann problematisch, wenn sie ausdrücklich als Dank für eine noch nicht geleistete Spende bestimmt sind und dadurch bei Spendenden ein schlechtes Gewissen erzeugt werden soll, falls keine Spende geleistet wird. Diese Problematik ist bei den Beigaben des St. Josefs Indianer Hilfswerk e.V. gegeben. Weitere Beschwerden beziehen sich auf die große Anzahl der versandten Werbebriefe. Die Briefwerbung ist nach Auffassung des DZI insgesamt geeignet, Spendende in ihrer unabhängigen, sachbezogenen Entscheidung zu beeinträchtigen.
Im Hinblick auf die vorgenannten Hinweise zur Höhe der Werbe- und Verwaltungsausgaben sowie zur Art der Spendenwerbung kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.