Sucht- und Jugendhilfe e.V.

DZI-Einschätzung: nicht förderungswürdig

Finanzen

Bezugsjahr: 2021
Gesamteinnahmen: 6.900,00 EUR

Einschätzung durch das DZI Hilfetext

Nach Kenntnisstand des DZI wirbt die Sucht- und Jugendhilfe e.V. mithilfe von Telefonwerbung insbesondere bei Unternehmen für den Kauf von Exemplaren einer Zeitschrift zur Suchtprävention sowie einer Zeitschrift zum Thema Jugendhilfe, die insbesondere an Schulen verteilt werden sollen und beide vom Verein herausgegeben werden. Die Finanzierung beziehungsweise den Bezug der Zeitschriften empfinden kontaktierte Unternehmen – offenbar aufgrund der Werbeansprache – gemäß ihren Mitteilungen an das DZI subjektiv als Spende, auch wenn es sich im vorliegenden Fall nicht um eine steuerbegünstigte Spende, sondern um einen Beitrag zur Finanzierung der gewerblichen Produktion der Zeitschriften handelt. Die für die Herstellung der Zeitschriften gemäß Impressum verantwortliche ABV GmbH (Postfach 2028, 23508 Lübeck) tritt nach Kenntnisstand des DZI bei der Werbeansprache nicht in Erscheinung.

Dem DZI liegt die Gewinnermittlung der Sucht- und Jugendhilfe e.V. vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 vor. Dieser sind keine wesentlichen Ausgaben zu entnehmen, die die Verwirklichung des satzungsgemäßen Vereinszwecks der „Herausgabe und Verbreitung von Aufklärungszeitschriften (…)“ unmittelbar erkennen lassen. Auf entsprechende Nachfrage des DZI gibt die Organisation an, dass Redaktion, Herstellung und Vertrieb der Zeitschriften nicht durch eigene Mitarbeitende, sondern durch ein beauftragtes Unternehmen erfolgen. Finanziert werden die Zeitschriften durch Mittel, die „freie Handelsvertreter“ einwerben. Der Verein verfügt nach Angaben seines Rechtsanwalts „nicht über die materiellen und personellen Mittel, um die von ihm herausgegebenen Zeitschriften selbst zu produzieren.“

Die Tatsache, dass die wirtschaftliche Verantwortung für die Finanzierung und Herstellung der beiden von der Sucht- und Jugendhilfe e.V. herausgegebenen Zeitschriften nicht beim Verein selbst, sondern bei der ABV GmbH liegt, wird nach Einschätzung des DZI bei der Akquise für die angesprochenen Unternehmen und Einrichtungen nicht deutlich. Da die bei der Werbeansprache erbetene Unterstützung von den Angesprochenen nach Kenntnisstand des DZI übereinstimmend als Spende an die Sucht- und Jugendhilfe e.V. aufgefasst wird, ist die Werbeansprache, die unter dem Namen und mit Billigung des Vereins durchgeführt wird, nach Einschätzung des DZI als missverständlich zu bewerten.

Der im Rechenwerk des Vereins ausgewiesene Mittelaufwand ist im Wesentlichen der Verwaltung zuzuordnen, so dass der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben im Geschäftsjahr 2021 nach DZI-Maßstab unvertretbar hoch („unvertretbar hoch“ = über 30%) ist.

Das Auskunftsverhalten der Organisation gegenüber dem DZI ist offen. Im Hinblick auf die vorgenannten Hinweise zur Werbung und zur Höhe der Werbe- und Verwaltungsausgaben kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.

Kontakt

Website
www.suchthilfeverein.org

E-Mail
suchtundjugendhilfe.ev@gmail.com

Telefon
0800 588 87 51

Fax
0800 000 52 07

Anschrift
Stadtweide 24
23562 Lübeck

Allgemeine Informationen

Gründungsjahr
2012

Sitz der Organisation
Neustadt in Holstein

Rechtsform
Verein

Steuerstatus
gemeinnützig

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen - Stiftung bürgerlichen Rechts
Träger: Senat von Berlin, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Deutsche Industrie- und Handelskammer, Bundesarbeits-
gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Deutscher Städtetag

Vorsitzende des Vorstands: Senatorin Cansel Kiziltepe
Geschäftsführung: Burkhard Wilke
Bernadottestraße 94
14195 Berlin
Tel.: 030/83 90 01-0
Fax: 030/83 90 01-85
www.dzi.de
sozialinfo@dzi.de
Ausdruck vom 27.04.2024
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