Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Die DZI Spendenberatung hat sich mehrfach bemüht, zuletzt im Oktober 2023, von den Verantwortlichen der Organisation im Sinne der Transparenz gegenüber den Spendenden konkrete aussagekräftige Informationen über ihre Arbeit zu erhalten. Dem Auskunftsersuchen hat die Organisation aber nicht entsprochen. Die bisherige Internetseite des Vereins, www.vhdz.de, ist nach Kenntnisstand des DZI nicht mehr verfügbar.
Zwar besteht für Spenden sammelnde Organisationen keine Verpflichtung, dem DZI Auskunft zu erteilen. Das DZI bedauert jedoch, dass eine Organisation, die in der Öffentlichkeit um Unterstützung wirbt, nicht die Informationen zur Verfügung stellt, die die Spendenberatung zur Erarbeitung einer Auskunft für die interessierte Öffentlichkeit von ihr erbeten hat. Das DZI kann damit unter anderem nicht beurteilen, ob die Werbe- und Verwaltungsausgaben im vertretbaren Rahmen liegen.
Gemäß Pressemitteilung vom 04.05.2011 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, die in Rheinland-Pfalz zuständige Behörde für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, dem Verein das Sammeln von Geldspenden und die Einwerbung von Fördermitgliedern in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Überprüfung der ADD habe ergeben, dass der Verein insbesondere durch persönliche Hausbesuche Geldspenden einwarb ohne über die hierfür erforderliche Sammlungserlaubnis zu verfügen. Zudem wurde die Verwendung der Geldspenden laut ADD nicht ausreichend belegt, „sodass eine zweckentsprechende Verwendung des Sammlungsertrages nicht festgestellt werden konnte“. Das Sammlungsverbot in Rheinland-Pfalz ist nach Kenntnisstand des DZI weiterhin wirksam.
In Anbetracht des vorgenannten Hinweises zum Sammlungsverbot in Rheinland-Pfalz kann das DZI eine Förderung der Organisation nicht empfehlen.