Selbstcheck Antragsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen muss meine Organisation erfüllen, um das Spenden-Siegel zu beantragen? Welche Informationen sind dem DZI vorzulegen?

Antragsvoraussetzungen

  • rechtlich selbständig oder eindeutig abgegrenzte Organisationsform
  • Sitz in Deutschland
  • steuerbegünstigt anerkannt
  • seit mindestens zwei Jahren tätig
  • aktiv Spenden sammelnd
  • jährliche Gesamteinnahmen mehr als 25.000 Euro

Finden Sie in einer Minute heraus, ob Ihre Organisation diese formalen Voraussetzungen erfüllt. 

Selbstcheck

1. Ist Ihre Organisation rechtlich selbständig?

1.a Ist Ihre rechtlich unselbständige Organisation/Arbeitsbereich/Aktion eindeutig abgegrenzt (z.B. eigener Name, eigene Satzung oder Außendarstellung, eigenes Konto, eigene Rechnungslegung)?

Ihre Organisation ist in dieser Form nicht antragsberechtigt.

2. Befindet sich der Sitz Ihrer Organisation in Deutschland?

Ihre Organisation muss im Inland ihren Sitz haben.

3. Ist Ihre Organisation als steuerbegünstigt anerkannt?

Nur steuerbegünstigt anerkannte Organisationen gemäß den §§ 51-68 der AO sind antrags-berechtigt.

4. Ist Ihre Organisation bereits zwei Jahre gemeinnützig tätig?

Für die Beantragung des Spenden-Siegels ist eine Geschäftstätigkeit von zwei Jahren erforderlich.

5. Sammelt Ihre Organisation in der Öffentlichkeit aktiv Spenden?

Nur Organisationen, die in der Öffentlichkeit aktiv um Spenden werben sind antragsberechtigt.

6. Betragen die Gesamteinnahmen in den zwei jüngsten abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mehr als 25.000 EUR?

Gemäß Ihren Angaben erfüllt Ihre Organisation die Antragsvoraussetzungen und kann das Spenden-Siegel somit beantragen.

Für die verbindliche Einschätzung der Antragsberechtigung reichen Sie bitte formlos folgende Unterlagen beim DZI ein:

  • den vollständigen Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister bzw. die Stiftungsgenehmigung, die Satzung,
  • den finanzamtlichen Freistellungsbescheid (kein „Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach 
§§ 51, 59, 60 und 61 AO“),
  • Ihre Rechnungslegung der beiden jüngsten abgeschlossenen Geschäftsjahre,
  • aktuelle Werbe- und Informationsmaterialien (einschl. jüngster Jahresbericht).

Für die Beantragung des Spenden-Siegels muss Ihre Organisation eine Mindestgröße aufweisen. Damit sollen kleinere Organisationen vor der unangemessenen Erwartungshaltung geschützt werden, auch sie sollten das Spenden-Siegel beantragen.

Mehr zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in den Spenden-Siegel-Leitlinien (vgl. Seite 6 und Seite 27). Sofern Sie Fragen hierzu haben, nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

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