Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Religion, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Israel, Niederlande, Norwegen, Polen, Russische Föderation, Tschechische Republik, Ukraine, USA
Tätigkeitsfelder
Die Haupttätigkeitsbereiche der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste sind der lang-, mittel- und kurzfristige Freiwilligendienst sowie die Inlandsarbeit. Beim langfristigen Freiwilligendienst engagieren sich junge Menschen für 12 Monate in einem ASF-Projekt. Sie betreuen beispielsweise Überlebende des Holocaust, arbeiten in Gedenkstätten, bei Friedens- und Antirassismusorganisationen, in Behinderten- und Alteneinrichtungen oder helfen Obdachlosen, Flüchtlingen und ethnischen Minderheiten. Auf diese Weise leisten die Freiwilligen einen konkreten Beitrag zu Frieden und Verständigung in Ländern, die in besonderem Maße unter den Gräueln des Nationalsozialismus zu leiden hatten. Die mittelfristigen Dienste dauern drei bis sechs Monate. Im Rahmen des kurzfristigen Freiwilligendienstes veranstaltet die ASF internationale Workcamps (Sommerlager), an denen Jugendliche aus unterschiedlichen Ländern teilnehmen. Weitere Arbeitsinhalte sind die Instandhaltung von Gedenkstätten, Synagogen und jüdischen Friedhöfen, der Bau sozialer Einrichtungen oder die Gestaltung von Freizeiten mit behinderten Menschen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 4.794.704,74 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 1.834.056,95 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.