Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Corona-Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Rettungswesen, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Kenia, Malawi, Senegal, Südsudan, Tansania, Uganda
Tätigkeitsfelder
AMREF Deutschland unterstützt als deutscher Förderverein die Arbeit der „African Medical and Research Foundation“ mit Sitz in Nairobi, Kenia. Die ostafrikanische Nichtregierungsorganisation besteht seit 1957. Sie verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Menschen in Afrika zu verbessern und ist über Ostafrika hinaus in vielen Ländern des Kontinents tätig. Der deutsche Verein engagiert sich insbesondere in den Bereichen der medizinischen Versorgung ländlicher Regionen, der Ausbildung von Gesundheitspersonal und der sicheren Wasserversorgung.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2018 |
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Gesamteinnahmen: | 1.898.162,79 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 386.539,95 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
AMREF Deutschland, Gesellschaft für Medizin und Forschung in Afrika e.V., München, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) sieht vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Bei AMREF Deutschland liegt der 3-Jahres-Durchschnitt 2016-2018 erheblich über diesem Wert. Aufgrund der von der Organisation angestrebten ausgewogeneren Finanzierungsstruktur und des sich im angemessenen Bereich befindlichen Werbe- und Verwaltungskostenanteils im Sinne von Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) hält das DZI die Werbekosten nach vorläufiger Einschätzung noch mit der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung für vereinbar. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass sich die Anwendung des Höchstsatzes für die Werbekostenquote derzeit noch in einer methodischen Überprüfungsphase befindet und eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags im vorliegenden Fall deshalb mit dem alleinigen Grund des Überschreitens der Werbekostenquote nach Einschätzung des DZI vor dem Abschluss der Überprüfungsphase nicht vertretbar wäre.