Arbeitsschwerpunkte
Behindertenhilfe, Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Frauenförderung, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechte, Umwelt- und Naturschutz, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Bangladesch, Deutschland, Indien
Tätigkeitsfelder
Die ANDHERI HILFE leistet seit 1967 Hilfe zur Selbsthilfe für benachteiligte Menschen in Indien und Bangladesch. Dazu arbeitet der Verein unter anderem eng mit dem indischen Centre for Promoting Accountability (CPA Services Private Limited) und ortsansässigen Partnerorganisationen zusammen. Die Fördermaßnahmen umfassen die Bereiche Gesundheit, Bildung, Soziales, Menschenrechtsarbeit, landwirtschaftliche und dörfliche Entwicklung sowie Klima- und Ressourcenschutz. Konkret werden in Projekten einheimischer Partnerorganisationen beispielsweise Augenoperationen sowie die augenmedizinische Versorgung, Existenzgründungen durch mobile Ausbildungszentren, Bildungsprojekte oder auch die Wahrung von Menschenrechten benachteiligter Bevölkerungsgruppen unterstützt. Darüber hinaus fördert der Verein die Klimaresilienz der lokalen Bevölkerung durch die Implementierung umweltfreundlicher Anbaumethoden und die Stärkung von Selbsthilfegruppen. Die Arbeit der ANDHERI HILFE konzentriert sich vorrangig auf Kinder, Frauen, Angehörige der ausgegrenzten Kasten (Dalits und Adivasi), Blinde und Menschen mit Behinderung. In Deutschland betreibt der Verein im Sinne der Völkerverständigung Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Indien und Bangladesch (z.B. bei Veranstaltungen und in Schulen).
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 6.773.288,25 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 4.307.771,12 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Andheri Hilfe e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.