Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Frauenförderung, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Albanien, Bhutan, Eritrea, Tansania, Ukraine
Tätigkeitsfelder
ARCHEMED unterstützt vor allem verschiedene Projekte in der Hauptstadt Asmara sowie in ländlichen Regionen Eritreas. Vor dem Hintergrund der Hilfe zur Selbsthilfe finanziert der Verein insbesondere den Aufbau und Renovierung von Krankenhäusern bzw. -stationen und liefert auf entsprechendes Ersuchen der lokalen Partner Medikamente, medizinisches Verbrauchsmaterial, Instrumente und technisches Gerät. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, die Situation für Kinder und Mütter in Eritrea zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten jährlich rund 250 ehrenamtliche Ärzte aller pädiatrischen Fachrichtungen, Krankenschwestern, Techniker und Handwerker gemeinsam mit einheimischen Kräften in den Einrichtungen vor Ort. Im Rahmen der Einsätze bildet darüber hinaus auch die Aus- und Weiterbildung von einheimischen Gesundheitspersonal einen weiteren Schwerpunkt der Vereinsarbeit. Neben der Schaffung medizinischer Infrastruktur setzt sich ARCHEMED für die Behandlung von Entwicklungsstörungen und Behinderungen von Kindern ein und unterstützt alleinstehende Frauen durch die Bereitstellung von Eseln und Ziegen ein Kleingewerbe zu gründen. Seit 2022 fördert der Verein in Tansania die Behandlung insbesondere brandverletzter Kinder und unterstützt in der Ukraine Kinderkrankenhäuser und in Afghanistan eine Mutter-Kind-Klinik durch die Lieferung von Medikamenten und technischem Gerät.
Finanzen
| Bezugsjahr: | 2024 |
|---|---|
| Gesamteinnahmen: | 1.669.186,77 EUR |
| Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 1.164.601,28 EUR |
| Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
ARCHEMED - Ärzte für Kinder in Not e.V., Soest, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemein-
nützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.