Arbeitsschwerpunkte
Behindertenhilfe, Bildung
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM) engagiert sich in vielfältiger Hinsicht. Als Selbsthilfeeinrichtung vermittelt er Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen Rat und Informationen und ermöglicht die gegenseitige Unterstützung sowie den Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus setzt sich die Organisation für die Weiterentwicklung der Behindertenarbeit ein (beispielsweise durch Fachpublikationen, Tagungen und Bildungsmaßnahmen) und vertritt die Interessen der Betroffenen gegenüber dem Gesetzgeber, der Regierung und der Verwaltung. Außerdem unterstützt der Bundesverband Ortsvereine, die Frühförderstellen, Kindergärten, Schulen und andere Einrichtungen betreiben.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2023 |
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Gesamteinnahmen: | 1.341.703,58 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 381.614,24 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (BVKM), Düsseldorf, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. tritt nur alle zwei Jahre zusammen. Gemäß Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.b Ziffer (2) muss die Mitgliederversammlung grundsätzlich mindestens einmal jährlich zusammentreten. Da der Bundesausschuss in den Zwischenjahren den Jahresbericht und den Jahresabschluss feststellt sowie über die Entlastung des Vorstands beschließt, sieht das DZI die im Rahmen des Spenden-Siegels erforderliche Aufsicht dennoch als gegeben an.