Arbeitsschwerpunkte
Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Frauenförderung, Menschenrechte, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Brasilien, Deutschland, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua
Tätigkeitsfelder
Die Christliche Initiative Romero e.V. setzt sich im Sinne des 1981 ermordeten Erzbischofs von San Salvador Oscar Romero für Arme, Ausgegrenzte und Verfolgte ein. Dies geschieht zum einen durch die Unterstützung von Projekten vorwiegend in Nicaragua, El Salvador und Guatemala. Zum anderen betreibt der Verein Kampagnen-, Bildungs- und Aufklärungsarbeit, um auf Missstände und Ungerechtigkeiten in der globalisierten Welt aufmerksam zu machen und Politik, Wirtschaft und Verbraucher zu Verhaltensänderungen zu bewegen. Mit den in den mittelamerikanischen Ländern geförderten Projekten engagiert sich der Verein insbesondere für die Achtung und Anerkennung arbeitender Kinder, für die Selbstbestimmung von Frauen, für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie, auf Plantagen und in Minen, für nachhaltige Landwirtschaft, für die Achtung der Menschenrechte und die kulturellen und sozialen Rechte der indigenen Bevölkerung. Im Rahmen ihrer politischen Kampagnen- und Informationsarbeit greift die Initiative in entwicklungspolitische Debatten ein und initiiert Kampagnen, etwa für menschenwürdige Arbeitsbedingungen in Weltmarktfabriken, für die Entschuldung oder für fairen Kaffeehandel. Darüber hinaus fördert die Christliche Initiative Romero e.V. die Völkerverständigung, beispielsweise durch die Organisation von Vorträgen mittelamerikanischer Gäste in Deutschland.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2023 |
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Gesamteinnahmen: | 5.186.328,96 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 774.285,46 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Christlichen Initiative Romero e.V., Münster, wurde das Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.