Arbeitsschwerpunkte
Behindertenhilfe, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Religion
Länderschwerpunkte
Äthiopien, Bangladesch, Bolivien, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Ghana, Indien, Kamerun, Tansania, Togo, Uganda, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Ziel des DKBW ist es, blinden, taubblinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein selbständiges Leben sowie die Teilnahme am öffentlichen und religiösen Leben zu ermöglichen. Die Organisation fördert u.a. ihre gemeinnützigen Tochtergesellschaften Blindenschriftverlag und -druckerei „Pauline von Mallinckrodt“ gGmbH und Deutsche Katholische Bücherei für barrierefreies Lesen gGmbH. Zudem bietet der Verein Treffen, Bildungs- und Erholungsfreizeiten an. Im Ausland werden insbesondere der Bau und die Ausstattung von Blindenschulen, Augenkliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Wohnheimen, Ausbildungs- und Werkstätten unterstützt. Einrichtungen und Betroffene werden zudem mit Medikamenten und Hilfsmitteln ausgestattet bzw. augenärztlich versorgt. Dabei arbeitet das DKBW mit kirchlichen Stellen und privaten Institutionen im In- und Ausland zusammen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
---|---|
Gesamteinnahmen: | 1.784.034,12 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 1.327.322,09 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Deutschen Katholischen Blindenwerk e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Katholischen Blindenwerkes tritt nur alle vier Jahre zusammen. Gemäß Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.b Ziffer (2) muss das Aufsichtsorgan jedoch mindestens einmal jährlich zusammentreten. Da der von der Mitgliederversammlung gewählte Beirat des Vereins in den versammlungsfreien Jahren der Mitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht des Vorstands und den von einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss entgegennimmt sowie über die Entlastung des Leitungsorgans (Vorstand) beschließt, sieht das DZI die Wirksamkeit der Aufsicht dennoch als gegeben an.