Arbeitsschwerpunkte
Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Rettungswesen, Ukraine-Nothilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, China, Costa Rica, Deutschland, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Honduras, Irak, Iran, Jemen, Kirgistan, Kolumbien, Lesotho, Libanon, Libyen, Litauen, Madagaskar, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Peru, Philippinen, Polen, Russische Föderation, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Türkei, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vietnam
Tätigkeitsfelder
Das Deutsche Rote Kreuz e.V. (Bundesverband) ist ein föderal gegliederter Mitgliederverband mit weitreichender rechtlicher Selbstständigkeit der Untergliederungen, das heißt insbesondere der 19 Landes- und 460 Kreisverbände sowie der knapp 4.000 Ortsvereine, die in ihren Bereichen eigenverantwortlich arbeiten. Der Bundesverband setzt verbandspolitische Ziele und hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. In seinen Bereich fallen die Auslandshilfe, die Suchdienste, die Politikberatung auf Bundes- und Europaebene sowie die Interessenvertretung in der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Darüber hinaus unterstützt der Bundesverband über Mailingaktionen auch finanziell die durch die rechtlich selbstständigen Mitgliedsverbände im Inland erbrachten Leistungen der freien Wohlfahrtspflege, beispielsweise die Altenhilfe und -pflege sowie die Kinder-, Familien- und Jugendhilfe.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2021 |
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Gesamteinnahmen: | 215.908.131,80 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 82.538.892,61 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Deutschen Roten Kreuz e.V., Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig. Das dem DRK zuerkannte Spenden-Siegel bezieht sich ausschließlich auf den Bundesverband, nicht aber auf die rechtlich selbständigen Untergliederungen.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt das DRK wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden hinreichend wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren wahr, klar, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Dem besonderen Aufsichtsorgan des DRK gehört mit der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes e.V., die kraft Amtes Mitglied des Präsidiums ist, eine Person an, die zugleich für eine mit dem DRK rechtlich verbundene Organisation entgeltlich tätig ist. Diese Zugehörigkeit steht grundsätzlich nicht in Einklang mit Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.c Ziffer (5). Aufgrund der breit angelegten Organisationsstruktur des DRK in Verbindung mit der Größe des Präsidiums sowie der in der Satzung des DRK festgelegten Regelung zu Interessenkonflikten sieht das DZI die Wirksamkeit der Aufsicht dennoch als hinreichend gegeben an.