Arbeitsschwerpunkte
Entwicklungszusammenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe
Länderschwerpunkte
Brasilien, Guatemala, Honduras, Mexiko, Philippinen, Tansania
Tätigkeitsfelder
Der Förderkreis für die „Schwestern Maria“ Hilfe für Kinder aus den Elendsvierteln e.V. unterstützt ausschließlich die Arbeit der Kongregation der „Sisters of Mary“ in Brasilien, Guatemala, Honduras, Mexiko, auf den Philippinen und in Tansania. Die Kongregation betreibt in diesen Ländern verschiedene soziale und medizinische Einrichtungen, insbesondere Heimstätten, Schulen und Lehrwerkstätten. Das Hauptaugenmerk richtet die Schwesternschaft auf die Unterbringung, Versorgung, Erziehung und Ausbildung bedürftiger Kinder aus Elendsgebieten. Die Kongregation betreut insgesamt rund 20.000 Kinder. Sie leben in einer familiären Gruppe, der etwa 40 Mädchen oder Jungen angehören. Die Gruppen werden jeweils von einer Schwester und einem Lehrer betreut.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2023 |
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Gesamteinnahmen: | 15.741.831,41 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 15.338.813,84 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Förderkreis für die „Schwestern Maria“ Hilfe für Kinder aus den Elendsvierteln e.V., Ettlingen, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Das in den Spenden-Siegel-Leitlinien bei Organisationen mit mehr als 5 Mio. EUR vorgesehene Verfahren zur internen Beschwerdeführung sowie das schriftliche Konzept zur Korruptionsvorbeugung hält das DZI mit Bezug auf den Förderkreis für die „Schwestern Maria“ insbesondere aufgrund seiner geringen Mitarbeiterzahl für nicht unbedingt erforderlich. Hinzu kommt, dass die philippinische Partnerorganisation „Sisters of Mary of Banneux” beide Bedingungen erfüllt. Das DZI macht diesbezüglich von der in den Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch (Verfahrensregelung Nr. 5).