Arbeitsschwerpunkte
Bildungs- und Kampagnenarbeit, Kultur
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Der Förderverein Berliner Schloss e.V. hat sich viele Jahre für den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses eingesetzt. Nachdem der Deutsche Bundestag die Wiedererrichtung des Berliner Schlosses im Jahr 2002 beschlossen und seine Entscheidung Ende 2003 bekräftigt hat, besteht das Hauptanliegen des Fördervereins darin, Spenden zur Finanzierung der Wiederherstellung der Schlossfassaden zu sammeln. Neben der Spendensammlung leistet der Verein in Bezug auf das Berliner Schloss zugleich kultur- und bauhistorische Bildungsarbeit. Für die Rekonstruktion der Schlossfassaden hat der Verein im Zuge umfangreicher Forschungs- und Planungsarbeiten detaillierte Architektenpläne der Schlossfassaden erarbeiten lassen, die Bestandteil des Architekturwettbewerbs „Wiedererrichtung des Berliner Schlosses – Bau des Humboldt-Forums im Schlossareal Berlin“ waren. Im Auftrag des Vereins wurden zugleich Modelle und Prototypen der Fassaden- und Schmuckelemente als Grundlage für die Rekonstruktion der Barockfassaden erstellt. Die Baupläne und Fassadenmodelle hat der Verein an die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss weitergegeben. Die gemeinnützige, in Berlin ansässige Stiftung hat die Bauherrenfunktion übernommen und ist Eigentümerin des Bauwerkes. Alle nicht benötigten Spendenmittel leitet der Förderverein Berliner Schloss e.V. sukzessive an diese Stiftung weiter.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 3.376.335,03 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 3.319.037,33 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | vertretbar |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Förderverein Berliner Schloss e.V., Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden hinreichend wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab vertretbar („vertretbar“ = 20% bis 30%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.