Arbeitsschwerpunkte
Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe
Länderschwerpunkte
Burkina Faso, Deutschland
Tätigkeitsfelder
Gegen NOMA - PARMED e.V. setzt sich für die nachhaltige Bekämpfung der Kinderkrankheit Noma in Burkina Faso ein. Der Schwerpunkt liegt auf Präventionsprogrammen in Partnerschaft mit dem burkinischen Gesundheitsministerium. Diese beinhalten die Ausbildung von einheimischen Gesundheitsagenten, traditionellen Heilern sowie Mitgliedern lokaler Vereine für die Prävention, Frühdiagnose und Behandlung der Krankheit. Durch breit angelegte Sensibilisierungskampagnen wurden bisher mehrere hunderttausend Einwohner der Sahel-Region in den verschiedenen Landessprachen über Noma und seine Ursachen aufgeklärt. Müttern vermittelt der Verein in Aufklärungssitzungen Kenntnisse über Kleinkinds- bzw. Mangelernährung, Mund-Zahnhygiene, die Früherkennung und Symptome der Krankheit. Zudem wurde ein gemeindebasiertes Forschungs- und Überwachungssystem eingerichtet, um Fälle von Noma und anderen Mund- und Gesichtskrankheiten in der Sahel-Region erkennen und entsprechende Behandlungen ermöglichen zu können. Gegen Noma plant, seine Aktivitäten auf andere Landesregionen auszuweiten, um die Kapazitäten von Gesundheitspersonal in der Prävention, Pflege und Überwachung von Noma auf nationaler Ebene zu stärken. Weiterhin unterstützt der Verein mehrere Gesundheitsstationen sowie eine Universität in Burkina Faso (Medizin-Stipendien) und kümmert sich um die medizinische Versorgung von akuten Noma-Fällen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 892.425,78 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 164.339,46 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | niedrig |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Gegen NOMA - PARMED e.V., Kempten (Allgäu), wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig“ = unter 10%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Vergütungen (trifft nicht zu).
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) in der bis Ende 2023 gültigen Fassung sah vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% der jährlichen Sammlungseinnahmen betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Im Fall von Gegen Noma liegt die Quote im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 über diesem Wert. Da unter anderem jedoch der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben im Jahr 2022 im niedrigen Bereich liegt, der Verein eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur anstrebt und zudem seine Werbeausgaben im Jahr 2023 wieder deutlich reduziert hat, hält das DZI die Werbeausgaben von Gegen Noma-PARMED e.V. mit der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung für vereinbar. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass die Anwendung des Höchstsatzes für die Webekostenquote mit in Kraft treten der im Jahr 2023 überarbeiteten Spenden-Siegel-Leitlinien zum 01.01.2024 entfallen ist und vor diesem Hintergrund eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar wäre.