Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Frauenförderung, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Religion
Länderschwerpunkte
Deutschland, Indien, Nepal, Sambia, Uganda
Tätigkeitsfelder
Die Gossner Mission ist ein unabhängiges Missionswerk. Ihr wurden als „Evangelischer Missions-Verein zur Ausbreitung des Christentums unter den Eingeborenen der Heidenländer“ 1842 die Rechte einer juristischen Person verliehen. Als sogenannter altrechtlicher Verein bestand sie als rechtsfähige Organisation und ist nach Erlangung der Rechtsfähigkeit der Stiftung in dieser aufgegangen. Sie fördert die Missionsarbeit der Gossner Kirche sowie Projekte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse armer Menschen in Indien, Nepal, Sambia, Uganda und Deutschland insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Landwirtschaft.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2018 |
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Gesamteinnahmen: | 928.072,52 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 462.382,16 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | vertretbar |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Gossner Mission, Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Stiftung ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab vertretbar („vertretbar“ = 20% bis 30%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Die Prüfung der Rechnungslegung der Gossner Mission kann durch einen landeskirchlichen Rechnungshof anstelle einer Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einen vereidigten Buchprüfer erfolgen.