Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Frauenförderung, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Ukraine-Nothilfe, Umwelt- und Naturschutz
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Albanien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Griechenland, Indonesien, Irak, Jemen, Jordanien, Kosovo, Libanon, Mali, Montenegro, Nepal, Philippinen, Republik Moldau, Serbien, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Tschad, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Help e.V. leistet Not- und Katastrophenhilfe sowie langfristig angelegte Entwicklungs- und Wiederaufbauprojekte unter Einbeziehung klimarelevanter Aspekte. Als besondere Verpflichtung versteht der Verein die Unterstützung von Flüchtlingen in aller Welt. Nachdem sich die Hilfsmaßnahmen bis 1990 auf Afghanistan und pakistanische Flüchtlingslager konzentrierten, dehnte Help e.V. seine Hilfen anschließend auch auf andere Länder aus und ist heute weltweit in etwa 20 Ländern tätig. Neben der Flüchtlingshilfe liegen die thematischen Schwerpunkte auf der Schaffung von Infrastruktur und Wohnraum, dauerhafter Existenzsicherung durch Einkommen schaffende Maßnahmen sowie Berufsbildung, medizinischer Nothilfe, Sicherstellung medizinischer Grundversorgung, Wasserversorgung, Ernährungssicherung und nachhaltiger Landwirtschaft. Nach dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ fördert die Organisation die Anstrengungen der Betroffenen, ihre Lebensumstände aus eigener Kraft zu verbessern. Dabei kooperiert sie mit einheimischen Organisationen. Help e.V. ist Mitglied des Bündnisses „Aktion Deutschland Hilft e.V. (ADH)“.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2020 |
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Gesamteinnahmen: | 38.516.851,95 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 2.242.470,57 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | niedrig |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig“ = unter 10%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) sieht vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Im Fall von Help e.V. liegt der Drei-Jahres-Durchschnitt für den Zeitraum 2018 bis 2020 erheblich über diesem Wert. Da der Verein einen Großteil der Spenden als Eigenanteil bei der Beantragung öffentlicher Zuwendungen einsetzt, viele Werbemaßnahmen aus öffentlichen Verwaltungskostenpauschalen finanziert und der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben gemessen an den Gesamtausgaben 2020 im niedrigen Bereich liegt, hält das DZI die Werbeausgaben von Help e.V. nach vorläufiger Einschätzung mit der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung für vereinbar. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass sich die Anwendung des Höchstsatzes für die Werbekostenquote derzeit noch in einer methodischen Überprüfungsphase befindet und eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags im vorliegenden Fall deshalb mit dem alleinigen Grund des Überschreitens der Werbekostenquote nach Einschätzung des DZI vor dem Abschluss der Überprüfungsphase nicht vertretbar wäre.