Arbeitsschwerpunkte
Einzelfallhilfe, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Albanien, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Brasilien, Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Iran, Italien, Jemen, Kenia, Kolumbien, Kosovo, Libanon, Madagaskar, Mosambik, Nepal, Niger, Pakistan, Peru, Philippinen, Republik Moldau, Rumänien, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südsudan, Togo, Uganda, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Die Schwerpunkte der Tätigkeit von humedica sind die Hilfe in Katastrophengebieten, die Versorgung von Flüchtlingen sowie Hilfsgüterlieferungen für Missionsstationen, Krankenhäuser und mobile Kliniken in den Projektländern. Zu den Aufgabengebieten des Vereins gehört dabei auch die Entsendung von ehrenamtlichen Ärzteteams. Die Einsätze erfolgen zumeist in Zusammenarbeit mit ausländischen Hilfsorganisationen. Des Weiteren organisiert die Organisation einmal jährlich in der Weihnachtszeit eine Paket-Aktion („Geschenk mit Herz“) zugunsten bedürftiger Kinder in verschiedenen Ländern. Langfristig ausgelegte Projekte betreibt der Verein darüber hinaus in Form von Kindertagesstätten, -heimen oder -dörfern. In Kaufbeuren unterhält humedica außerdem einen Kindergarten.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2021 |
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Gesamteinnahmen: | 20.919.932,37 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 17.138.579,99 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
humedica e.V., Kaufbeuren, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.