Arbeitsschwerpunkte
Altenhilfe, Bildung, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Guatemala
Tätigkeitsfelder
Hauptziel von Itzamna „Hilfe für Guatemala“ e.V. ist es, Entwicklungschancen für junge und alte Menschen in Guatemala zu schaffen und die Mayakultur sowie Verständnis für die kulturellen Unterschiede innerhalb des Landes und in der Begegnung mit Ausländer:innen zu fördern. Dazu leitet Itzamna die vereinnahmten Mittel an seinen lokalen Partnerverein Le K’at in Guatemala weiter, der soziale Projekte in dem im Hochland gelegenen Ort Cantel durchführt. Diese beinhalten den Betrieb einer privaten Grund- und Mittelschule einschließlich eines Gesundheitsprogramms für die Schülerinnen und Schüler, ein Programm zur Altenhilfe, den Betrieb einer Bibliothek sowie die Durchführung regelmäßiger Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer.
Finanzen
| Bezugsjahr: | 2024 |
|---|---|
| Gesamteinnahmen: | 132.396,53 EUR |
| Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 112.697,14 EUR |
| Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | niedrig |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Itzamna „Hilfe für Guatemala“ e.V., Biberach an der Riß,wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind hinreichend angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab niedrig („niedrig“ = unter 10%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Vergütungen (trifft nicht zu).
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Die Mehrzahl der Mitglieder des Vorstands ist persönlich miteinander verbunden. In Anbetracht der Größe des Vereins, der Übersichtlichkeit der Rechnungslegung sowie der Tatsache, dass die Diversität im Verein durch eine rege Beteiligung an den Mitgliederversammlungen und eine von der Vereinsleitung mehrheitlich unabhängige Zusammensetzung der jährlichen Mitgliederversammlungen sichergestellt ist, hält das DZI die Leitungsstruktur in der aktuellen Zusammensetzung im Falle des Vereins bis auf Weiteres für hinreichend angemessen.