Arbeitsschwerpunkte
Aids, Behindertenhilfe, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Familienfürsorge, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderpatenschaft, Religion, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Albanien, Argentinien, Äthiopien, Bangladesch, Brasilien, Bulgarien, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Haiti, Indien, Indonesien, Kosovo, Libanon, Nepal, Philippinen, Sambia, Simbabwe, Sudan, Uganda, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Die Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care ist aus dem Kinderhilfswerk Bergen hervorgegangen, das im Jahr 1976 im Sozialdienst des Missionswerkes der Gemeinde Gottes e.V. als selbständiger Arbeitszweig gegründet worden war. Die Stiftung fördert Projekte in verschiedenen Ländern Afrikas und Asiens sowie in Brasilien und Haiti. Es werden beispielsweise Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Waisenhäuser und Krankenstationen unterstützt. Zudem finanziert die Stiftung in Indien unter anderem Hilfsmaßnahmen für Kinder mit Behinderung. Durch die Vermittlung von Patenschaften wird die langfristige Förderung von Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss einer Berufsausbildung angestrebt, um so das Ziel späterer Selbständigkeit zu erreichen. Hierbei unterscheidet die Organisation zwischen persönlichen Patenschaften, die als eine Art Sozialhilfe für die ganze Familie gewährt werden, und Patenschaften für den Platz eines Kindes, beispielsweise in einer Rehabilitationseinrichtung. Außerdem leistet die Stiftung Not- und Wiederaufbauhilfe in Krisengebieten und beteiligt sich zudem an Seenotrettungsmaßnahmen im Mittelmeer.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2021 |
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Gesamteinnahmen: | 3.609.112,60 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 2.422.542,04 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care, Fritzlar, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Organisation ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10 % bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemein-
nützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.