Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Familienfürsorge, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderpatenschaft, Religion, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Israel, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Kiribati, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Kuba, Laos, Libanon, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mauretanien, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakei, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, Südafrika, Südsudan, Syrien, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tschad, Uganda, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vietnam, Zentralafrikanische Republik
Tätigkeitsfelder
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ ist das Hilfswerk hinter der Sternsingeraktion. Rund um den Dreikönigstag sammeln als Sternsinger verkleidete Kinder Geld für Kinder in Not. Die eingenommenen finanziellen Mittel werden vor allem für Bildungsprogramme, Evangelisierungs-, Rehabilitations- und Gesundheitsprogramme verwandt. Neben der Förderung von Einrichtungen wie Kinderheimen oder Basisgesundheitsstationen werden Mutter-Kind-Programme und Ernährungsprojekte sowie auch Maßnahmen im Bereich der Katastrophenhilfe finanziell unterstützt. Die Hilfen werden weltweit in über 100 Ländern geleistet. In Deutschland veröffentlicht das Kindermissionswerk im Rahmen seiner Bildungs- und Aufklärungsarbeit themenbezogene Unterrichtsmaterialien für Kindergärten und Schulen. Zudem bietet das Kindermissionswerk in Zusammenarbeit mit MISSIO Aachen jungen Erwachsenen die Möglichkeit, ein Jahr lang in einem Hilfsprojekt des Vereins im Ausland mitzuarbeiten.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 63.888.554,29 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 50.975.768,56 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Kindermissionswerk "Die Sternsinger" e.V., Aachen, wurde das Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI dauerhaft von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Dem besonderen Aufsichtsorgan des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ gehört eine Person an, die zugleich für ein vom Verein beauftragtes Unternehmen entgeltlich tätig ist. Diese Zugehörigkeit steht grundsätzlich nicht in Einklang mit Spenden-Siegel-Standard Nr. 2.c Ziffer (5). Aufgrund der Größe des Verwaltungsrats, der intensiv wahrgenommenen Aufsichtsfunktion und der Regelung, dass das betroffene Verwaltungsratsmitglied nicht als Vertragspartner gegenüber dem Kindermissionswerk auftritt, sieht das DZI die Wirksamkeit der Aufsicht dennoch als gegeben an.