Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderpatenschaft, Religion, Ukraine-Nothilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Deutschland, Ecuador, Indien, Südafrika, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger leistet in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie dient der Förderung der Aufgaben des Kolpingwerkes, insbesondere der Völkerverständigung und Entwicklungszusammenarbeit, der kirchlichen Jugend- und Erwachsenenbildung, der religiösen und sozialen Bildung und leistet Hilfen in der eigenen Diözese. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die langfristige Begleitung von Menschen und Projekten. In Südafrika unterstützt die Stiftung beispielsweise das „Work Opportunity Program“, das Jugendliche auf das Berufsleben vorbereitet. In Indien werden Hygienemaßnahmen und Hausbauprojekte unterstützt. In Deutschland fördert die Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger Maßnahmen im Bereich der Familienerholung, Bildungsprojekte für benachteiligte Jugendliche und Migrant:innen sowie eine Berufsschule für lern- und leistungsbeeinträchtigte Jugendliche.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2023 |
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Gesamteinnahmen: | 1.189.464,14 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 403.783,64 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger, Augsburg, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Stiftung ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Vergütungen (trifft nicht zu)
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.