Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Frauenförderung, Gesundheitshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Bangladesch, Deutschland
Tätigkeitsfelder
Ziel des Vereins ist es, dazu beizutragen, den „Nord-Süd-Konflikt“, den Gegensatz zwischen Arm und Reich, zu überwinden. Die Organisation finanziert unter anderem den Bau und Unterhalt von Augenhospitälern sowie Mutter-Kind-Krankenhäusern in Bangladesch, führt zur Vorbeugung Sehtests in Schulen ein und bildet Gesundheitshelferinnen und -helfer aus. Darüber hinaus setzt sich die Lichtbrücke durch die Förderung des Einsatzes von Wasserfiltern für die Versorgung mit arsenfreiem Trinkwasser ein und stärkt die wirtschaftliche Entwicklung durch Unterstützung nachhaltiger landwirtschaftlicher Kooperativen. Im Rahmen der Bildungsarbeit unterstützt der Verein den Bau und die Einrichtung von Schulen, die Grundbildung für Kinder aus ärmsten Familien, die berufliche Ausbildung in Handwerk und landwirtschaftlichen Methoden sowie die Ausbildung von Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Krankenschwestern. Mit seinen Kreditprogrammen bezweckt Lichtbrücke e.V., vor allem mittellosen Frauen den Schritt in ihre eigene Unabhängigkeit zu ermöglichen. Im Rahmen der Bildungsarbeit in Deutschland bietet die Organisation zum Beispiel Gesprächskreise und Workshops zu Themen der „Dritten Welt“, Tages- und Wochenendseminare sowie Informationsveranstaltungen für Schulklassen an.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 1.718.717,75 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 866.698,90 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Verein Lichtbrücke e.V., Engelskirchen, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.