Arbeitsschwerpunkte
Altenhilfe, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Einzelfallhilfe, Gesundheitshilfe, Ukraine-Nothilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Belarus, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Russische Föderation, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn
Tätigkeitsfelder
Das Maximilian-Kolbe-Werk unterstützt seit 1973 KZ- und Ghettoüberlebende in Polen und seit 1992 auch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion mit dem Ziel, zur Versöhnung und Verständigung beizutragen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht dabei die Begegnung von Mensch zu Mensch. Das Werk gewährt Beihilfen für ehemalige KZ-Häftlinge und deren Angehörige. Zudem bietet die Organisation Hilfe für pflegebedürftige KZ-Überlebende in Form einer fachlichen Unterstützung bei der häuslichen Pflege, der Bereitstellung medizinischer Hilfsmittel sowie in Form von wohnortnahen Kuraufenthalten. In den Ländern der ehemaligen Sowjetunion werden die Betroffenen im Rahmen von Hilfs- und Begegnungsprojekten zu zentralen Treffen eingeladen. Als einen der – aus Sicht des Vereins – wichtigsten Beiträge zur Versöhnung und Verständigung organisiert das Maximilian-Kolbe-Werk jährlich Erholungs- und Begegnungsaufenthalte in Deutschland. Darüber hinaus fördert der Verein qualifizierte Zeitzeugenprojekte in ganz Deutschland, bei denen die Betroffenen ihre Erinnerungen an Schulklassen und interessierte Gruppen weitergeben.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 1.481.268,61 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 1.283.295,69 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Dem Maximilian-Kolbe-Werk e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.