Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderpatenschaft, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Albanien, Burundi, Deutschland, Kenia, Liberia, Malawi, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Sierra Leone, Südafrika, Ukraine
Tätigkeitsfelder
ora Kinderhilfe International e.V. engagiert sich als christlich-überkonfessionelles Hilfswerk weltweit für Menschen in Not. Im Mittelpunkt stehen dabei Kinder und ihre Familien in armen Regionen. Die Länderschwerpunkte liegen in Afrika und Osteuropa. Ziel des Vereins ist es, Hilfe anzubieten, die sowohl auf die materiellen als auch die seelischen Bedürfnisse von Menschen in Not abgestimmt ist. Zu den Tätigkeiten gehören insbesondere Kinderpatenschaften, Hilfe zur Selbsthilfe durch die Förderung von Bildungsmaßnahmen, Kleinstbetrieben, Aufklärungsprogrammen und landwirtschaftlichen Projekten, die Unterstützung von Schulen, Waisenhäusern und medizinischen Einrichtungen. Die Organisation engagiert sich zudem in der Flüchtlingshilfe, führt Hilfslieferungen von Sachspenden durch und leistet Katastrophenhilfe. Darüber hinaus unterhält ora Kinderhilfe in Berlin zwei Familienzentren und ist als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Die Familienzentren sollen mit ihren Angeboten das soziale Miteinander unterstützen und stehen Menschen aller Nationen und Kulturen offen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 3.696.135,86 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 3.438.310,41 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
ora Kinderhilfe International e.V., Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemein-
nützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.