Arbeitsschwerpunkte
Altenhilfe, Behindertenhilfe, Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Frauenförderung, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Religion, Ukraine-Nothilfe, Völkerverständigung
Länderschwerpunkte
Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Usbekistan
Tätigkeitsfelder
Renovabis fördert Projekte in zahlreichen Ländern Mittel- und Osteuropas einschließlich der gesamten Russischen Föderation, der mittelasiatischen Republiken und der transkaukasischen Länder. Antragsteller sind zum Beispiel Pfarreien, Diözesen, Orden, Laienverbände oder Bildungs- und Sozialdienste. Bei der Bewilligung von Projektanträgen legt der Verein das Hauptaugenmerk auf einen direkten Bezug der Hilfe zu Menschen. Die Förderung von Maßnahmen erfolgt grundsätzlich in Absprache mit der Schwesterkirche vor Ort. Besondere Priorität hat die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch Einrichtung von Schulen und Kindergärten, Ausstattung von Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern oder die Ausbildung von Straßenkindern und Kindern aus sozial schwachen Familien. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt von Renovabis bilden pastorale Hilfen. Dabei handelt es sich um die Ausbildung von Priestern und Laien zum Dienst in der Gemeinde sowie um Hilfen bei dem Aufbau und der Erneuerung von Pfarrgemeinden.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 41.037.316,18 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 14.866.895,43 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Renovabis e.V., Freising, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar
dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.