Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Menschenrechte, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, China, Demokratische Republik Kongo, El Salvador, Indien, Irak, Jemen, Jordanien, Jordanien, Kenia, Libanon, Mexiko, Myanmar, Palästinensische Gebiete, Philippinen, Somalia, Südsudan, Südsudan, Syrien, Tansania, Türkei, Uganda, Ukraine
Tätigkeitsfelder
Save the Children Deutschland e.V. ist der deutsche Zweig des 1919 in England gegründeten Kinderhilfswerks Save the Children, das sich weltweit insbesondere für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern einsetzt. Insgesamt 30 nationale Mitgliedsorganisationen sind in dem Netzwerk „Save the Children International“ mit Sitz in London zusammengeschlossen. Mit eigenen Programmen und Projekten für bessere Lebensbedingungen von Kindern und Familien ist die Gesamtorganisation in rund 120 Ländern der Welt tätig. In Kriegsfällen und bei Naturkatastrophen leistet das Netzwerk Not- und Wiederaufbauhilfe. Zu den langfristig angelegten Arbeitsschwerpunkten von Save the Children Deutschland e.V. gehören insbesondere Themen wie Gesundheit, Bildung und Schutz für die am stärksten benachteiligten Kinder der Welt.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 93.705.750,28 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 31.239.911,94 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Save the Children Deutschland e.V., Berlin, wurde das Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren hinreichend klar, überwiegend wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.