Arbeitsschwerpunkte
Behindertenhilfe, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit, Familienfürsorge, Frauenförderung, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderpatenschaft, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Bangladesch, Belarus, Belgien, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Botsuana, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Estland, Eswatini, Finnland, Frankreich, Gambia, Georgien, Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Kolumbien, Kongo, Kosovo, Kroatien, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Mauritius, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Pakistan, Palästinensische Gebiete, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zypern
Tätigkeitsfelder
SOS Kinderdorf e.V. betreibt in Deutschland eine Vielzahl von SOS-Kinderdörfern, Jugendhilfeeinrichtungen (Wohngemeinschaften und ambulante Betreuung), Beratungszentren und Frühfördereinrichtungen, Ausbildungs- und Beschäftigungseinrichtungen, Mütterzentren sowie Dorfgemeinschaften und Werkstätten für behinderte Menschen. Insgesamt werden von der Organisation in den 38 nationalen Einrichtungen an gut 250 Standorten mehr als 100.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreut, beraten und ausgebildet. Zudem ist SOS-Kinderdorf über Deutschland hinaus in 109 Ländern weltweit aktiv. Die internationalen Einrichtungen fördert der Verein unter dem Dach von SOS-Kinderdorf International, Innsbruck, sowie in Kooperation mit seiner rein international tätigen Schwesterorganisation, SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2022 |
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Gesamteinnahmen: | 422.789.646,10 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 180.099.470,50 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
SOS-Kinderdorf e.V., München, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Anzumerken ist, dass dem besonderen Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat) in Abweichung von den Spenden-Siegel-Leitlinien auch die Vorsitzende des Unternehmenssprecherausschusses angehört. Dabei ist aus Sicht des DZI jedoch zu berücksichtigen, dass die Vorsitzende des Unternehmenssprecherausschusses im insgesamt aus 13 Personen bestehenden Aufsichtsrat ein verhältnismäßig geringes Stimmengewicht hat. Aus diesem Grund sieht das DZI die in den Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehene wirksame Aufsichtsführung dennoch als gegeben an (begründeter Ausnahmefall gemäß Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien).