Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Die Stiftung fördert die Erziehung und Bildung sowie das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke durch die Verbesserung der Bedingungen für die pädagogische Begleitung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützt die Durchführung von Bildungsprojekten, Fördervereine an Schulen und Kitas bei der Erstellung von Projektanträgen und der Beschaffung von Fördermitteln, die Motivation und Einbindung Freiwilliger in die Arbeit der Verbände der gemeinnützigen Fördervereine von Schulen und Kitas und ihrer Mitgliedsorganisationen, die Gründung und Tätigkeit von gemeinnützigen Fördervereinen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Aufbau der Verbandsstrukturen der gemeinnützigen Fördervereine und die Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit durch Kommunikation mit politisch und gesellschaftlich relevanten Personen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2020 |
---|---|
Gesamteinnahmen: | 2.916.469,18 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 263.378,06 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Stiftung Bildung, Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Stiftung ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) sieht vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Im Fall von Stiftung Bildung liegt der 3-Jahres-Durchschnitt für den Zeitraum 2018 bis 2020 erheblich über diesem Wert. Da für die Stiftung jedoch unter Berücksichtigung der hohen öffentlichen Zuwendungen eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur wirtschaftlich sinnvoll ist, und sich der vom DZI ermittelte erste Wirtschaftlichkeitsindikator im angemessenen Bereich befindet, sieht das DZI die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung nach vorläufiger Einschätzung dennoch als gegeben an. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass sich die Anwendung des Höchstsatzes für die Werbekostenquote derzeit noch in einer methodischen Überprüfungsphase befindet und eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags im vorliegenden Fall deshalb mit dem alleinigen Grund des Überschreitens der Werbekostenquote nach Einschätzung des DZI vor dem Abschluss der Überprüfungsphase nicht vertretbar wäre.