Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Ziel der Stiftung Bildung ist es, Bildungschancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Dazu wirkt sie auf das bundesweite Netzwerk der Kita- und Schulfördervereine ein und macht sich stark für Engagement, Partizipation, Vielfalt und nachhaltige Entwicklung im Bildungsbereich. Über Förderfonds unterstützt die Stiftung Kita- und Schulfördervereine, die Zusatzangebote an den Bildungseinrichtungen organisieren, um mehr Chancengleichheit zu schaffen (z.B. Hausaufgabenhilfe, Frühstück, Mentoring). Im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ organsiert die Stiftung die BNE-Jugendbeteiligungsprojekte „youpaN”, „youstartN” und „youclub2030”. Als Trägerin im Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ vermittelt die Stiftung Bildung zudem Patenschaften zwischen Kindern und Jugendlichen, bei denen sich zwei oder mehrere Kinder mit unterschiedlichen Teilhabechancen verabreden, um miteinander Zeit zu verbringen. Mit dem Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule“ werden jährlich erfolgreiche Projekte von Kita- und Schulfördervereinen in Deutschland ausgezeichnet und für die Nachahmung bekannt gemacht.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2021 |
---|---|
Gesamteinnahmen: | 3.106.440,68 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 391.816,67 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Stiftung Bildung, Berlin, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Stiftung ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) sieht vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Im Fall der Stiftung Bildung liegt diese Quote in 2021 zwar unter diesem Wert, der 3-Jahres-Durchschnitt für den Zeitraum 2019 bis 2021 aber erheblich darüber. Da für die Stiftung jedoch unter Berücksichtigung der hohen öffentlichen Zuwendungen eine ausgewogenere Finanzierungsstruktur wirtschaftlich sinnvoll ist, und sich der vom DZI ermittelte erste Wirtschaftlichkeitsindikator im angemessenen Bereich befindet, sieht das DZI die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung nach vorläufiger Einschätzung dennoch als gegeben an. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass die Anwendung des Höchstsatzes für die Webekostenquote mit In-Kraft-Treten der im Jahr 2023 überarbeiteten Spenden-Siegel-Leitlinien voraussichtlich entfallen wird und vor diesem Hintergrund eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags zum jetzigen Zeitpunkt nicht vertretbar wäre.