Arbeitsschwerpunkte
Bildungs- und Kampagnenarbeit, Einzelfallhilfe, Familienfürsorge, Kinder- und Jugendhilfe
Länderschwerpunkte
Deutschland
Tätigkeitsfelder
Die Deutsche Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel ist bestrebt, das Problem der sexuellen Gewalt an Kindern stärker und nachdrücklich in das öffentliche Bewusstsein zu bringen und gesellschaftliche Veränderungsprozesse zu initiieren bzw. voranzutreiben. Zu diesem Zweck setzt die Stiftung Projekte um, die zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, zur Enttabuisierung des Themas und vor allem zur Prävention und Verhinderung von sexuellen Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen beitragen sollen. Die Kinderschutzstiftung initiiert die Einrichtung von kindgerechten Video-Anhörungszimmern und von sogenannten „Notinseln“ für Kinder (Geschäfte, die sich per Aufkleber als sicherer Ort für Kinder ausweisen). In Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen und anderen Partnern werden unter anderem Theaterprojekte zum Thema Missbrauch, Präventionsausstellungen an Schulen sowie ein bundesweites Kita-Präventionsprogram „Starke Kinder Kiste!“ umgesetzt. Die Stiftung trägt unter anderem durch Fachkongresse zur Vernetzung von Kinderschutzinitiativen bei. Darüber hinaus ist die Organisation Partner der Sexualmedizinischen Ambulanz der Berliner Charité bei der Durchführung des Präventionsprogramms „Kein Täter werden“.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2017 |
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Gesamteinnahmen: | 611.307,37 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 361.307,37 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | angemessen |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
Der Deutschen Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel, Karlsruhe, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Die Stiftung ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt die Stiftung wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, hinreichend klar voneinander getrennt und werden hinreichend wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe- und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab angemessen („angemessen“ = 10% bis unter 20%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen (im Rahmen der an die Gesellschaft gezahlten Dienstleistungspauschale) berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden überwiegend nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und hinreichend umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.