Arbeitsschwerpunkte
Bildung, Bildungs- und Kampagnenarbeit, Flüchtlingsfürsorge, Gesundheitshilfe, Katastrophenhilfe, Menschenrechte, Ukraine-Nothilfe
Länderschwerpunkte
Äthiopien, Bangladesch, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, El Salvador, Griechenland, Guatemala, Honduras, Jemen, Libanon, Libyen, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Ukraine, Venezuela, Zentralafrikanische Republik
Tätigkeitsfelder
Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Partner des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Ziel der Organisation ist es, das Leben von Flüchtlingen zu schützen und dazu beizutragen, dass alle Flüchtlinge ihr Schicksal wieder in die eigene Hand nehmen können. Insbesondere unterstützt die UNO-Flüchtlingshilfe die direkte Nothilfe im akuten Krisenfall, Aus- und Weiterbildungsprogramme für eine bessere Zukunft und Hilfsprogramme für freiwillig zurückkehrende Flüchtlinge. Hinzu kommen zahlreiche Projekte für Geflüchtete in Deutschland, vor allem im Bereich der psychosozialen Therapie für traumatisierte Flüchtlinge und der Asylverfahrensberatung. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit informiert die Organisation über Fluchtursachen und -folgen, um so das Verständnis für das Schicksal der Flüchtlinge zu vertiefen.
Finanzen
Bezugsjahr: | 2020 |
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Gesamteinnahmen: | 50.323.736,68 EUR |
Davon Sammlungseinnahmen Hilfetext: | 40.093.504,49 EUR |
Anteil Werbe- und Verwaltungskosten Hilfetext: | vertretbar |
Einschätzung durch das DZI Hilfetext
UNO-Flüchtlingshilfe e.V., Bonn, wurde das DZI Spenden-Siegel zuerkannt. Der Verein ist förderungswürdig.
Die sieben Spenden-Siegel-Standards erfüllt der Verein wie folgt:
1. Die Organisation leistet satzungsgemäße Arbeit.
2. Leitung und Aufsicht sind angemessen strukturiert, klar voneinander getrennt und werden wirksam wahrgenommen.
3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit informieren klar, wahr, sachlich und offen.
4. Der Anteil der Werbe-und Verwaltungsausgaben an den Gesamtausgaben ist nach DZI-Maßstab vertretbar („vertretbar“ = 20% bis 30%). Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes wird überprüft, und die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht.
5. Die von der Organisation gezahlten Vergütungen berücksichtigen den Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation, das Maß an Verantwortung und den branchenüblichen Rahmen.
6. Mittelbeschaffung und -verwendung sowie die Vermögenslage werden nachvollziehbar dokumentiert und angemessen geprüft.
7. Die Organisation berichtet offen und umfassend über ihre Arbeit, Strukturen und Finanzen.
Bei folgendem Sachverhalt macht das DZI von der in der Verfahrensregelung Nr. 5 der Spenden-Siegel-Leitlinien vorgesehenen Ausnahmeregelung Gebrauch:
Spenden-Siegel-Standard Nr. 4.b Ziffer (2) sieht vor, dass das Verhältnis der Werbeausgaben zu den Sammlungseinnahmen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre höchstens 30% betragen darf. Liegt die Werbekostenquote über diesem Wert, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung dennoch gegeben ist. Im Fall der UNO-Flüchtlingshilfe liegt der
3-Jahres-Durchschnitt 2019 und 2020 geringfügig über diesem Wert. Da die jährliche Werbekostenquote 2019 und 2020 jeweils gesunken ist, ein Großteil der Werbemaßnahmen aus zweckgebundenen Zuwendungen des UNHCR finanziert wird und die jährliche Werbekostenquote 2020 wieder unterhalb der 30%-Grenze liegt, sieht das DZI die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung im Ergebnis der von ihm vorgenommenen Einzelfallprüfung dennoch insgesamt als gegeben an. Wesentlich begründet sich die Ausnahmeregelung im vorliegenden Fall aber dadurch, dass sich die Anwendung des Höchstsatzes für die Werbekostenquote derzeit noch in einer methodischen Überprüfungsphase befindet und eine Ablehnung des Spenden-Siegel-Antrags im vorliegenden Fall deshalb mit dem alleinigen Grund des Überschreitens der Werbekostenquote nach Einschätzung des DZI vor dem Abschluss der Überprüfungsphase nicht vertretbar wäre.